Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid. Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, der Überschreitung der max. zulässigen Zahl der Wohneinheiten, der Überschreitung des Höchstmaßes der baulichen Nutzung, der Überschreitung der Wandhöhe, der abweichenden Dachneigung, der abweichenden Farbe der Dachdeckung sowie der abweichenden Geschoßflächen- und Grundflächenzahl wird zugestimmt.