Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu den Bauvorhaben.

Die Kosten für die Errichtung eines Revisionsschachtes für das anfallende Schmutzwasser auf dem neu vermessenen Grundstück hat der Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahme-Vereinbarung ist auszufertigen.