Beschluss:

Der Marktgemeinderat lehnt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben ab.

Es fügt sich nicht gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die umliegende Bebauung weist weder die Dichte noch die Höhe des hier angedachten Vorhabens auf. Auf die beiliegenden schriftlichen Einwendungen der Nachbarn Ziegler Dietmar und Priemer Norbert wird eigens hingewiesen.