Sitzung: 21.08.2018 Marktgemeinderat
Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus erläutert Herr Emmel vom Planungsbüro EGL weitere vorgeschlagene Änderungen und Aktualisierungen gegenüber dem Planentwurf der ersten Auslegung.
Antrag MGRM Wenninger zur Stellungnahme Nr. 33
LRA-Bauleitplanung:
Beschluss: 7:16:
Es soll eine
Alternativplanung für den Bereich des WA dahingehend vorgelegt werden, dass die
Straßenerschließung aller Wohngebäude über den Privatweg von der Straubinger
Straße her (entsprechend Variante 1) und in keinem Fall über die
Osterangerstraße (Variante 2) erfolgt.
(Aufgrund des
Abstimmungsverhältnisses ist der Antrag abgelehnt.)
Beschluss:
16:7:
Die
Straßenerschließung für die Wohngebäude des WA soll entsprechend der
aufgezeigten Variante 2 erfolgen, d. h. die ersten 3 Wohngebäude von der
Straubinger Straße her betrachtet werden über den vorgesehenen Privatweg, das
südlichste (vierte) Wohngebäude von der Osterangerstraße aus erschlossen.
Die Kosten für
den hierfür notwendigen Ausbau der Osterangerstraße sind über eine
Erschließungsvereinbarung vom Bauherrn zu tragen.
Beschluss
16:7:
Im Übrigen
beschließt der Marktgemeinderat Essenbach die Abwägung der anderen
eingegangenen Stellungnahmen sowie die vom Planer vorgestellten weiteren
Änderungsvorschläge gegenüber dem Planentwurf der ersten Auslegung wie
dargestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Ergänzungen und
Änderungen im Entwurf wie vorgetragen mit dem Planungsbüro EGL vorzunehmen und
das Verfahren fortzuführen.