Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus erläutert Herr Emmel vom Planungsbüro EGL weitere vorgeschlagene Änderungen und Aktualisierungen gegenüber dem Planentwurf der ersten Auslegung.

 

Antrag MGRM Wenninger zur Stellungnahme Nr. 33 LRA-Bauleitplanung:

Beschluss: 7:16:

Es soll eine Alternativplanung für den Bereich des WA dahingehend vorgelegt werden, dass die Straßenerschließung aller Wohngebäude über den Privatweg von der Straubinger Straße her (entsprechend Variante 1) und in keinem Fall über die Osterangerstraße (Variante 2) erfolgt.

 

(Aufgrund des Abstimmungsverhältnisses ist der Antrag abgelehnt.)

 

Beschluss: 16:7:

Die Straßenerschließung für die Wohngebäude des WA soll entsprechend der aufgezeigten Variante 2 erfolgen, d. h. die ersten 3 Wohngebäude von der Straubinger Straße her betrachtet werden über den vorgesehenen Privatweg, das südlichste (vierte) Wohngebäude von der Osterangerstraße aus erschlossen.

 

Die Kosten für den hierfür notwendigen Ausbau der Osterangerstraße sind über eine Erschließungsvereinbarung vom Bauherrn zu tragen.

 

Beschluss 16:7:

Im Übrigen beschließt der Marktgemeinderat Essenbach die Abwägung der anderen eingegangenen Stellungnahmen sowie die vom Planer vorgestellten weiteren Änderungsvorschläge gegenüber dem Planentwurf der ersten Auslegung wie dargestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Ergänzungen und Änderungen im Entwurf wie vorgetragen mit dem Planungsbüro EGL vorzunehmen und das Verfahren fortzuführen.