Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Dachneigung, der Errichtung von 6 Satteldachgauben, der Änderung der vorgeschriebenen Firstrichtung mit dem Wohnhaus um 90°, der abweichenden Dacheindeckung mit Biberschwanzziegeln und der abweichenden Anordnung der Doppelgarage samt Freiflächenstellplätzen wird zugestimmt.