Beschluss:

Der Markt Essenbach erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben nach Art. 15 Abs. 1 Bayer. Denkmalschutzgesetz.

 

Marktgemeinderatsmitglied Luginger hat als persönlich Beteiligte an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.