Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt.

Entsprechend dem Grünordnungsplan sowie des Pflanzgebots in der seinerzeitigen Baugenehmigung ist innerhalb des vorgesehenen Pflanzstreifens entlang der Ahornstraße eine Neuanpflanzung vorzunehmen.

Die nachgewiesenen Stellplätze sind auf dem Grundstück auf Dauer nutzbar herzustellen.