Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Dachform, Dachneigung und der abweichenden Firsthöhe wird zugestimmt.

Zwei Zufahrten zur Landshuter Straße (St 2074) sind geplant.

Im Zuge des Verfahrens ist das Staatliche Bauamt Landshut zu hören.

Der Entwässerungsplan ist nachzureichen.

Bezüglich der Stellplätze wird darauf hingewiesen, dass zur Sicherung dieser Plätze für die Lagerhalle mit Büro bei Grundstücksteilung eine Dienstbarkeit notwendig wird.