Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der abweichenden Dachform und Dachneigung wird zugestimmt.

Zwei Zufahrten von der Landshuter Straße (St 2074) sind geplant.

Es wird darauf hingewiesen, dass das eingereichte Bauvorhaben hinsichtlich der Lage gegenüber dem Staatlichen Bauamt Landshut vorgelegten Vorentwurf abweicht und sich teils im des Zustimmungsbereiches der beschränkt bebaubaren Zone als auch innerhalb der Bauverbotszone befindet.

Im Zuge des Verfahrens ist das Staatliche Bauamt Landshut zu hören.

Der Entwässerungsplan ist nachzureichen.