Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich Nichteinhaltung bzgl. Maß der baulichen Nutzung mit zwei Vollgeschossen, der abweichenden Bauweise mit einem Einzelhaus, der Überschreitung der zulässigen Wandhöhe, der Drehung der vorgeschriebenen Firstrichtung mit der Doppelgarage um 90°, der abweichenden Dachdeckung in der Farbe anthrazit und der Änderung der Fassade mit Holz statt Außenputz in glatter Oberfläche wird zugestimmt.