Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der abweichenden Dachform und Dachneigung und der abweichenden Firsthöhe wird zugestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Baukörper teils innerhalb der Bauverbotszone als auch im Zustimmungsbereich der beschränkt bebaubaren Zone befindet.

Zwei Zufahrten zur Landshuter Straße (St 2074) sind geplant.

Im Zuge des Verfahrens ist das Staatliche Bauamt zu hören.

Der Entwässerungsplan ist nachzureichen.