Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der abweichenden Dachform- und Neigung, der abweichenden Geschoßzahl (statt E+D nun E+I), der abweichenden Wandhöhe, des abweichenden Dach- und Traufüberstandes wird zugestimmt.

Im Bereich der geplanten Freiflächenstellplätze 3 und 4 ist eine Hochbordabsenkung notwendig. Die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung ist anzufertigen.