Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrt über das Grundstück Fl.Nr. 468, Gemarkung Mirskofen erfolgt. Eine notarielle Grunddienstbarkeit für Geh- und Fahrtrecht, Ver- und Entsorgungsleitungsrecht liegt vor.