Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Errichtung eines Kniestocks, der Errichtung von Dachgauben; der Überschreitung der zulässigen Traufhöhe mit dem Zwerchgiebel, der abweichenden Dachneigung mit dem neuen Dachstuhl und der Überschreitung der Baugrenze mit den beiden geplanten Freiflächenstellplätzen wird zugestimmt.