Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Höhe des Kniestockes, der Standortänderung mit der Garage von der östlichen an die westliche Grundstücksgrenze, der abweichenden Dachform der Garage,

der Überschreitung der Länge mit der Garage an der Grundstücksgrenze, der Überschreitung der Wandhöhe und der Überschreitung der Baugrenze mit der Garage wird zugestimmt.