Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der abweichenden Dachneigung und Dachdeckung wird zugestimmt.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens ist das Staatliche Bauamt Landshut zu hören.