Sitzung: 29.05.2018 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
Die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 35 BauGB ist vom Landratsamt Landshut zu prüfen.
(Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist das Einvernehmen somit nicht erteilt.)