Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 35 BauGB ist vom Landratsamt Landshut zu prüfen.

 

(Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist das Einvernehmen somit nicht erteilt.)