Zu dem Vorhaben wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt (TOP 1.1).

 

Eine Entscheidung wird auf eine der nächsten Sitzungen vertagt, da mit dem Bauherrn noch weitere Einzelheiten zu klären sind (Konkreter Stellplatznachweis für das Gesamtgrundstück, Einhaltung des Grünordnungsplans sowie des Pflanzgebots in der seinerzeitigen Baugenehmigung, Einhaltung der Baugrenzen im Bereich der vorgesehenen Kragarmregale). Eine Zustimmung für die Überschreitung der Baugrenzen im Bereich der Halle kann wie im Plan vorgesehen in Aussicht gestellt werden.