Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung mit der Nr. 41N-1170-2000-BAUG vom 09.08.2000 um weitere zwei Jahre gemäß Art. 69 Abs. 2 BayBO.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Grundstück in der Schutzzone III des geplanten neuen Wasserschutzgebietes des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Isargruppe I befindet.