Beschluss:

Der Markt Essenbach erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt. Der Markt Essenbach übernimmt die Abstandflächen entsprechend der Zustimmung zur Abstandflächenübernahme gem. Art 6 Abs. 2 BayBO.