Sitzung: 08.05.2018 Marktgemeinderat
Zu TOP 2 waren Frau Weinzierl und Frau Kröppel vom Planungsbüro EGL beratend anwesend.
Die eingegangenen Stellungnahmen während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat Essenbach beschließt die Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen wie dargestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die
entsprechenden Ergänzungen und Änderungen im Entwurf wie vorgetragen mit dem
Planungsbüro EGL vorzunehmen und das Verfahren fortzuführen. In der erneuten
Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden. Die
Auslegungsfrist wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen auf 14 Tage
verkürzt.
MGR Hujber hat
als persönlich Beteiligter an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.