Zu TOP 2 waren Frau Weinzierl und Frau Kröppel vom Planungsbüro EGL beratend anwesend.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Essenbach beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wie dargestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Ergänzungen und Änderungen im Entwurf wie vorgetragen mit dem Planungsbüro EGL vorzunehmen und das Verfahren fortzuführen. In der erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden. Die Auslegungsfrist wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen auf 14 Tage verkürzt.

 

MGR Hujber hat als persönlich Beteiligter an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.