Zu TOP 3 waren Frau Weinzierl und Frau Kröppel vom Planungsbüro EGL beratend anwesend.

 

Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis gegeben.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Essenbach beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wie dargestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 12 mit der Begründung und dem Umweltbericht wird festgestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und dem Umweltbericht erhält das Fassungsdatum vom 08.05.2018.

 

MGR Hujber hat als persönlich Beteiligter an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.