Beschluss:

Der Markt Essenbach lehnt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid in der dargelegten Form ab. Das Vorhaben liegt als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB im Außenbereich, widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans und lässt die Entstehung bzw.  Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten. Die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nrn. 2 oder 3 BauGB liegen offensichtlich nicht vor.