Sitzung: 08.05.2018 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Essenbach nimmt die Änderung der Planfeststellung nach Art. 76 BayVwVfG „Errichtung von Seitenablagerungen im Kreuzungsbereich B 15n/A 92 zustimmend zur Kenntnis.
Der entlang der A 92 laufende Wildschutzzaun ist in Fortführung des bisherigen Verlaufs auf den Wallkronen zu errichten (nicht am Fuß der Wälle).