Sitzung: 08.05.2018 Marktgemeinderat
Zu dem Vorhaben wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt (TOP 1.2).
Eine Entscheidung wird zurückgestellt, nachdem die gemeindliche Stellplatzsatzung nicht eingehalten ist (§ 4 Abs. 1: höchstens 2/3 der notwendigen Stellplätze dürfen in Tiefgaragen untergebracht werden).
Die Planung ist entsprechend zu überarbeiten und erneut zur Entscheidung vorzulegen.