Frau Weinzierl und Herr Emmel vom Planungsbüro EGL erläutern den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 13 im Parallelverfahren.

 

Beschluss:

Der vorgestellte Vorentwurf wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.