Herr Huber vom Planungsbüro COPLAN AG erläutert den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 14 im Parallelverfahren.

 

Beschluss:

Der vorgestellte Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 14 wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.