Zu dem geplanten Bauvorhaben wurde unter TOP 1 eine Ortsbesichtigung durchgeführt.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Nichteinhaltung des Maßes der baulichen Nutzung, der Überschreitung der zulässigen Wandhöhe, der abweichenden Dachform, Dachneigung und Dachdeckung, Überschreitung der Baugrenze und Überschreitung der zulässigen Länge der Grenzbebauung mit der Garage wird zugestimmt.

 

(Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Beschlussantrag abgelehnt. Das Einvernehmen zu dem Vorhaben ist damit nicht erteilt, den Abweichungen von den Festsetzungen nicht zugestimmt.)