Beschluss:

Der Markt Essenbach bestätigt nach Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes

-       Herrn Robert Ruhnke als 1. Kommandanten der Feuerwehr Mettenbach

-       Herrn Martin Ahorner als 2. Kommandanten der Feuerwehr Mettenbach

-       Herrn Andreas Zach als 1. Kommandanten der Feuerwehr Bruckbach

-       Herrn Johannes Mittermeier als 2. Kommandanten der Feuerwehr Bruckbach

 

Soweit der nach § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes erforderliche Lehrgang für die Leiter einer Feuerwehr noch nicht mit Erfolg besucht wurde, wird die Bestätigung mit der Auflage verbunden, dies innerhalb eines Jahres nachzuholen.