Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 35 BauGB ist vom Landratsamt Landshut zu prüfen.

Das Grundstück ist derzeit noch nicht an die gemeindliche Kanalisation angeschlossen.

Dazu muss der bestehende Kanal verlängert und ein Revisionsschacht errichtet werden.

Die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung ist anzufertigen.