Die mit der Musikschulleitung abgestimmten Varianten für eine Gebührenanpassung werden in der Sitzung vorgestellt.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt einer Anpassung der Musikschulgebühren wie folgt zu:

Anpassung für Einheimische im Wesentlichen um ca. 10 %, für Auswärtige um ca. 20 % wie vorgetragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis eine entsprechende Änderungssatzung zur Musikschulgebührensatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.