Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Dachform, Dachdeckung und der Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt. Weiterhin wird der Nichteinhaltung der Abstandsflächen aufgrund der vorliegenden Zustimmung zur Abstandflächenübernahme gemäß Art. 6 Abs. 2 BayBO zugestimmt.