Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat lehnt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben ab, da es den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht.

Der Abweichung von den Festsetzungen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze durch die beiden Freiflächenstellplätze wird nicht zugestimmt. Der Beschluss vom 08.08.2017 bleibt insofern unverändert aufrechterhalten.