Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Die Prüfung der Privilegierung des geplanten Bauvorhabens wird in das Ermessen der Fachbehörden gestellt.

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Bereich der Hochwasserrisikokarte HQ 100.

Die Wasserversorgung erfolgt über einen eigenen Brunnen und die Abwasserbeseitigung über eine Kleinkläranlage.