Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

 

In Zukunft gilt bei Zuschussanträgen von Sportvereinen:

1.    Investitionen ab einer Summe in Höhe von 3.000 € werden mit 15 % bezuschusst.

2.    Investitionen ab einer Summe in Höhe von 100.000 € werden mit 30 % bezuschusst.

3.    Eigenleistungen werden, sofern die obigen Summen ohne Hinzurechnung der Eigenleistungen erreicht werden, mit 10 € pro Stunde für Arbeits- und Maschinenstunden bei der förderfähigen Investitionssumme hinzugerechnet.

4.    Nicht bezuschusst werden Sportgeräte, Mobiliar und Kücheneinrichtungen, unabhängig von der Höhe der jeweiligen Investitionssumme.

5.    Dieser Grundsatzbeschluss ersetzt die bisherigen Grundsatzbeschlüsse über die Investitions-Förderung der Vereine mit Ausnahme der Grundsatzbeschlüsse über die Investitions-Förderung der Schützenvereine sowie über die Beschaffung von Vereinsbussen.