Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Dachgeschossausbaus, der Überschreitung der max. zulässigen Wandhöhe und der Baugrenzenüberschreitung wird zugestimmt.

Laut Stellplatzsatzung des Marktes Essenbach sind zusätzlich zwei Stellplätze erforderlich. Ein zusätzlicher Stellplatz ist auf dem Grundstück ausgewiesen. Ein zweiter zusätzlicher Stellplatz muss auf dem Grundstück noch nachgewiesen werden.

 


 

Für den Beschluss:  24

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 24