Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze sowie der Überschreitung der zulässigen Baumassenzahl wird zugestimmt.

Das Bauvorhaben befindet sich teilweise im Bereich einer 110-KV-Hochspannungsleitung einschließlich Schutzzone und somit im Zustimmungsbereich des Energieversorgungsunternehmens.