Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid in der dargelegten Form.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, der abweichenden Dachform, Dachneigung und Dachdeckung wird zugestimmt.

Im Bereich der geplanten zwei Freiflächenstellplätze ist eine Hochbordabsenkung erforderlich.

Die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahme-Vereinbarung ist mit Einreichung der Bauantragsunterlagen anzufertigen.