Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Essenbach beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wie dargestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Ergänzungen und Änderungen im Entwurf wie vorgetragen mit dem Architekturbüro Forsthofer vorzunehmen und das Verfahren fortzuführen. In der erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden. Die Auslegungsfrist wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen auf 14 Tage verkürzt.