Beschluss:

 

Der Markt Essenbach nimmt zur Änderung der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) wie folgt Stellung:

 

Zu LEP 2.1 Zentrale Orte

 

Die vorgesehene Neuordnung der Zentralen Orte wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Markt Essenbach hat bereits in seiner gemeindlichen Stellungnahme vom 08.11.2016 beantragt im Zuge der LEP-Fortschreibung als Mittelzentrum eingestuft zu werden. Dieser Antrag bleibt weiterhin bestehen, aufgrund der großen Fortentwicklung der Gemeinde seit der letzten Einstufung im LEP und der damit einhergegangenen gesteigerten Bedeutung auch in Bezug auf Einrichtungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge. Hervorzuheben ist, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass im Markt Essenbach das Landratsamt des Landkreises Landshut und die Integrierte Leitstelle für die Rettungs- und Feuerwehralarmierung Landshut im Bereich des Zweckverbands für Rettungs- und Feuerwehralarmierung Stadt Landshut, Landkreis Kelheim, Landkreis Landshut und Landkreis Dingolfing-Landau angesiedelt wird. Die Entscheidung hierzu fällt der Kreistag des Landkreises Landshut voraussichtlich Ende 2017.

 

Zu LEP 3.3 Anbindegebot

 

Bereits in der gemeindlichen Stellungnahme vom 08.11.2016 hat der Markt Essenbach darauf hingewiesen, dass ein Anbindegebot wie im vorliegenden Entwurf über die bereits bestehenden Vorgaben des Baugesetzbuches hinaus massiv den Markt Essenbach in seiner gemeindlichen Entscheidungs- und Planungshoheit eingreift. Die Entscheidung über einen nicht angebundenen Standort muss in der Verantwortung der planenden Gemeinde liegen und im Rahmen der Abwägung aller berührten öffentlichen und privaten Belange getroffen werden. Ergibt sich dabei, dass es z. B. aus topographischen oder anderen Gründen keinen geeigneten Standort gibt, dann muss eben im Einzelfall auch ein nicht angebundener Standort möglich sein.

Dies würde man dadurch erreichen, dass aus dem Anbindeziel ein Anbindegrundsatz würde, von dem in der Bauleitplanung bei entsprechender Begründung auch abgewichen werden könnte.