Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen, Carports und Gemeinschaftsanlagen sowie der Überschreitung der Summe aller Vorbauten um mehr als 1/3 der Fassadenlänge wird zugestimmt.