Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen mit der Eingangsüberdachung, dem Balkon und dem Freiflächenstellplatz wird zugestimmt.