Vor Eintritt in die Beratung der Tagesordnungspunkte 6.1 bis 6.4 gibt der erste Bürgermeister nochmals den aktuellen Grundsatzbeschluss vom 11.02.2015 bezüglich der Bezuschussung von Vereinsinvestitionen zur Kenntnis.

 

Im Zuge der Beratung wird die Notwendigkeit gesehen, in der nächsten Sitzung über eine mögliche Ergänzung dieses Grundsatzbeschlusses zu entscheiden, wonach Investitionsmaßnahmen, die aufgrund behördlicher Auflagen erforderlich geworden sind, um den Sportbetrieb im bisherigen Umfang auch weiterhin gewährleisten zu können, künftig ebenfalls mit 30 % bezuschusst werden sollen.

 

Die Tagesordnungspunkte 6.1 bis 6.4 werden deshalb zurückgestellt.