Beschluss:

Der Markgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der abweichenden Dachform und Dacheindeckung wird zugestimmt.

 

Marktgemeinderatsmitglied Segl hat als persönlich Beteiligte an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.