Herr Emmel vom Planungsbüro EGL erläutert den Vorentwurf für die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 12.

 

Beschluss:

Der vorgestellte Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 12 wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

Marktgemeinderatsmitglied Hujber hat als persönlich Beteiligter an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.