Herr Emmel vom Planungsbüro EGL erläutert den Vorentwurf für den Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik östlich Unterahrain“.

 

Beschluss:

Der vorgestellte Bebauungsplanvorentwurf wird gebilligt.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen wie vorgestellt ausgestaltet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

Marktgemeinderatsmitglied Hujber hat als persönlich Beteiligter an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.