Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Ein Revisionsschacht für die Entwässerung muss erstellt werden.

Die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahme-Vereinbarung ist anzufertigen.

Eine Grunddienstbarkeit für ein Geh- und Fahrtrecht sowie für Ver- und Entsorgungsleitungen liegt vor.