Vor Eintritt in die Tagesordnungspunkte 7.2 bis 7.5 trifft der Marktgemeinderat folgende Grundsatzentscheidung.

Beschluss:

Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen und der Vollzug von Ergebnissen aus durchgeführten Verkehrsschauen sind künftig als laufende Angelegenheit der Verwaltung zu behandeln. Der Markgemeinderat trifft aus diesem Bereich nur mehr Entscheidungen, die für den Markt grundlegende Wichtigkeit und Bedeutung haben oder aus dem Kreis der Markgemeinderatsmitglieder beantragt oder angeregt wurden.