Beschluss:

Der Marktgemeinderat Essenbach beschließt folgende gemeindliche Stellungnahme zur Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes in der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Gemeindliche Stellungnahme zur Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes in der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Der Markt Essenbach erhebt Einwendungen im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Der Markt Essenbach sieht sich sowohl in seiner Selbstverwaltung als auch in seiner Planungshoheit eingeschränkt. Durch die Lärmimmissionen der Eisenbahnstrecken, die durch die Ortsteile Mirskofen, Ginglkofen, Artlkofen, Altheim, Ohu, Oberahrain, Ahrain und Unterahrain führen, kann der Markt Essenbach nur mit extremen Aufwand neue Bau- oder Gewerbegebiete ausweisen. Somit ist die Bauleitplanung in diesen Ortsteilen in der Nähe von Bahnlinien sehr erschwert.

 

Der Markt Essenbach fühlt sich insgesamt durch den Schienenverkehrslärm der Bahnlinie München – Regensburg in den Ortsteilen Mirskofen, Ginglkofen und Artlkofen und durch die Bahnlinie Landshut – Bayerisch Eisenstein in den Ortsteilen Altheim, Ohu, Oberahrain, Ahrain und Unterahrain in seinen Rechten verletzt.

 

Vor allem die obengenannten Ortschaften haben immense Einschränkungen durch die Lärmbelastungen des Schienenverkehrslärms des Personen- und Güterverkehrs an den Bahnlinien München-Regensburg und Landshut-Bayerisch Eisenstein.

 

In den Ortsteilen Mirskofen, Ginglkofen und Artlkofen werden insbesondere Fahrgeräusche, Schienenstoßgeräusche und Brückendröhnen von den Bürgern zu jeglicher Tages- und Nachtzeit wahrgenommen. Bremsgeräusche und Warnsignale werden eher selten beobachtet. In den Ortsteilen Altheim, Ohu, Oberahrain, Ahrain und Unterahrain werden vornehmlich Fahrgeräusche, Schienenstoßgeräusche und ab und zu Bremsgeräusche und Warnsignale zur gesamten Tages- und Nachtzeit gehört.

 

Desweilen konnte beobachtet werden, dass durch bereits durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen (z. B. neue Triebwagen und Wagons) der Eisenbahnlärm gemindert werden konnte.

 

Aus den vorgebrachten Gründen wird darum gebeten, die Stellungnahme im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung im Lärmaktionsplan zu berücksichtigen.