Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der abweichenden Dachneigung und der abweichenden Farbe der Dacheindeckung wird zugestimmt.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens ist das Staatliche Bauamt zu hören.